zu den Herstellungs- und Lieferbedinungen unseres Fachverbandes

UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (vom 1. September 2014)

1. Geltungsbereich
Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten für das zwischen der «Michael Kamler – Eine Filmproduktion eU» (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und dem Auftraggeber geschlossene Vertragsverhältnis ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Auftragsbestätigung
2.1  Das Vertragsverhältnis kommt mit Zugang des (firmenmäßig) unterfertigten Angebots zustande, wodurch der Auftraggeber auch den Inhalt der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil akzeptiert.
2.2  Wir bitten um Verständnis, daß der im Angebot in Aussicht genommene Wunschtermin nur durch fristgerechte Retournierung des (firmenmäßig) unterfertigten Angebots (im Original, per Fax bzw. eine auf das Angebot bezugnehmende E-mail) gewährleistet werden kann.

3. Kosten, Entgelt
3.1  Der von uns veranschlagte Preis zur Herstellung des Werks beinhaltet ausschließlich die im schriftlichen Angebot enthaltenen Leistungen.
3.2  Sonstige, im Angebot nicht enthaltene Leistungen, wie z.B. eine vom Auftraggeber gewünschte nachträgliche Änderung des Werks, werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.3  Wetterbedingte Verschiebungen des in Aussicht genommenen Drehs sind in dem von uns veranschlagten Preis nicht enthalten. Kann daher die Herstellung des Werks wetterbedingt nicht durchgeführt werden, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer sämtliche bis dahin aufgelaufenen Kosten des Auftragnehmers (inklusive der Kosten allfälliger vom Auftragnehmer beauftragter Subunternehmer) zu ersetzen.
3.4  Tritt während der Herstellung des Werks ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung des Werkes verhindert (wie z.B. Schlechtwetter), behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Entgelt, es sei denn, den Auftragnehmer trifft an der Verhinderung der Herstellung des Werks grobes Verschulden. Im vereinbarten Entgelt enthaltene Aufwendungen, die tatsächlich nicht angefallen sind, werden selbstverständlich nicht in Rechnung gestellt.
3.5  Auf Wunsch informieren wir Sie gerne über Möglichkeiten einer Ausfallsversicherung bei einem uns bekannten Versicherungsunternehmen.

4. Leistungen
4.1  Die künstlerische und technische Gestaltung des Werks obliegt allein dem Auftragnehmer. Sonderwünsche des Auftraggebers werden nach Möglichkeit und künstlerischer Tunlichkeit aber selbstverständlich berücksichtigt.
4.2  Der Titel Vor- und Nachspann ist als Teil des Films und vom Auftraggeber zu genehmigen.
4.3  Wir sind, wenn nicht gesondert vereinbart berechtigt, unseren Firmennamen als Copyrightvermerk zu zeigen. 4.4  Weiters verpflichten wir uns das Filmwerk nur als Eigenwerbung zu nutzen und nicht kommerziell zu vermarkten.
4.5  Wir möchten darauf hinweisen, daß – sofern auf dem herzustellenden Werk mehr als 30 Leute zu sehen sein sollen – nicht gewährleistet werden kann, daß im hergestellten Werk jede dieser Personen einzeln abgebildet ist. Gleichsam kann auch keine Gewähr dafür übernommen werden, daß vom Auftragnehmer gewünschte Reden in ihrer Gesamtlänge abgebildet werden können.

5. Preise und Zahlungskonditionen
5.1  Sofern nicht schriftlich eine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde;
Unter € 10.000,-gilt: 1/4 des im Kostenvoranschlag ausgewiesenen Entgelts bei Auftragsbestätigung, 3/4 bei Lieferung.
Ab € 10.000,- gilt: 1/3 Anzahlung bei Auftragsbestätigung, 1/3 bei Drehbeginn, 1/3 bei Lieferung. Jeweils nach Rechnungslegung. (10 Tage ohne Abzüge).
5.2  Im Fall eines Zahlungsverzugs werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. ab Fälligkeit verrechnet.
5.3  Sämtliche Zahlungen haben bar oder spesenfrei auf das vom Auftragnehmer bekanntgegebene Konto zu erfolgen.
5.4  Die im Angebot enthaltenen Preise verstehen sich in Euro exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (USt.).
5.5  Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt der Auftragnehmer Eigentümer des übergebenen Trägermaterials (z.B. USB Stick, Videokassette, CD-ROM & DVD).
5.6  Die in Angebot enthaltenen Preise beinhalten nicht die Kosten für die Zustellung des Trägermaterials. Die für eine gewünschte Zustellung anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber.

6. Immaterialgüterrechte
6.1  Die Verwendung des hergestellten Films ist ausschließlich für den geschäftsinternen bzw. privaten Gebrauch gestattet. Ohne schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers darf das Werk oder Teile davon weder öffentlich dargeboten, bearbeitet oder sonst verändert, oder vervielfältigt werden.
6.2  Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (für Bild und Ton) beim Auftragnehmer.
6.3  Weitere Kopien des Werks können beim Auftragnehmer zu den im Zeitpunkt der Bestellung der Kopie gültigen Konditionen erworben werden.

7. Unterbleiben der Ausführung des Werks
7.1  Durch beiderseitiges Einvernehmen kann der Vertrag jederzeit gelöst werden. Möchte einer der beiden Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten so ist dies auch möglich.
7.2  Tritt der Auftragnehmer, nachdem das Vertragsverhältnis zustande gekommen ist, aus Gründen, die seiner Sphäre zuzurechnen sind, vom Vertrag zurück, so bleibt der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt davon unberührt. Im Entgelt enthaltene Aufwendungen, die tatsächlich nicht angefallen sind, werden selbstverständlich nicht in Rechnung gestellt.
7.3  Wurde der Auftrag erteilt und Sie treten ohne unser Verschulden nach Drehbeginn zurück, sind wir berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie die anteilige Handlungsumkosten und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.

8. Gewährleistung – Mängel
8.1  Das Werk ist nach Übergabe an den Auftraggeber unverzüglich zu begutachten. Sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer dabei festgestellte Mängel am Bild- oder Tonmaterial unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen ab der Übergabe des Werks unter Bekanntgabe der Art und des Umfangs des Mangels oder der Mängel schriftlich mitzuteilen und dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Verbesserung des Mangels (von jedenfalls nicht weniger als drei Wochen) bekanntzugeben. Mängel am Trägermaterial, die uns innerhalb der Frist von zwei Wochen ab Übergabe des Werks bekanntgegeben werden, werden von uns natürlich kostenlos ersetzt. Der Auftraggeber ist jedoch nicht berechtigt, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen.
8.2  Wir möchten darauf hinweisen, daß Trägermaterial generell durch physische Abnutzung nach einiger Zeit Qualitätsverluste erleiden kann. Dies kann auch durch die von uns verwendeten erstklassigen Trägermaterialien nicht verhindert werden. Wir bitten daher um ihr Verständnis, daß wir Mängel am Trägermaterial nur dann kostenlos beheben können, wenn es sich um einen Mangel handelt, zu dessen Verbesserung wir nach gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind.

9. Schadenersatz
Der Ersatz eines allfälligen Schadens ist im Fall von leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Ersatzansprüche verfallen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.

10. Regelungen im Hinblick auf Fernabsatzgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-gesetzes – FAGG
10.1  Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes bzw. des FAGG, hat er gemäß § 11 FAGG das Recht, bei Abschluss des Vertrags außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder ausschließlich über Fernabsatz binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine bestimmte Form gebunden.
10.2  Wenn der Auftragnehmer vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll, bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Auftraggeber, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert. Ist der Vertrag noch nicht vollständig erfüllt, hat der Auftraggeber aber mit der Vertragserfüllung begonnen, so hat der Auftraggeber im Falle des Rücktrittes dem Auftragnehmer den Teil des vereinbarten Entgelts zu bezahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen entspricht.
10.3  Ist der Auftraggeber kein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes bzw. des FAGG, so steht ihm kein Rücktrittsrecht zu.

11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht wird.

12. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
12.1  Auf das vorliegende Vertragsverhältnis findet österreichisches Recht unter Ausschluß der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluß des UN-Kaufrechts Anwendung.
12.2  Für allfällige Streitigkeiten aus dem zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnis wird die nicht ausschließliche Zuständigkeit des für den ersten Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

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